AGBs

Stand 27.4.2023

Zur besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

AGB für sämtliche Events von FFM Event Agentur OG, FN 484113g, im Folgenden auch „B2B“ bezeichnet und teilnehmende Firmenteams im Folgenden auch als „Teilnehmer“ bezeichnet.

PRÄAMBEL

B2B, FN 484113g, bietet die Durchführung und Organisation von Firmenevents für ihre Kunden und Teilnehmern unter dem Namen B2B-Liga, Liga-Paket, Match-Paket und Cup-Paket, zu den nachfolgenden Bestimmungen an. Durch Anmeldung zu einem Event der B2B, unterwirft sich der Teilnehmer den Bestimmungen der AGB und den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Events, welche in der gültigen Fassung, auf unserer Homepage unter www.b2b-liga.at, aufrufbar sind.

Mit der elektronischen Anmeldung und Bezahlung über unsere Homepage (www.b2b-liga.at) kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande, der auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschlossen wird.

Ansprechpartner für B2B ist/ sind die Teamleiter jedes teilnehmenden Teams, der/die dazu befugt sind, das Firmenteam zu vertreten.

  1. Liga-Paket: Voraussetzung für das Zustandekommen einer Liga ist die verbindliche Anmeldung von mindestens sechs Unternehmen/Teams pro Liga.
  2. Match-Paket: Voraussetzung für das Zustandekommen einzelner Spiele im Rahmen des Match-Paketes ist die verbindliche Anmeldung und Zusage beider gegeneinander antretenden Unternehmen/Teams zu einem von B2B vorgeschlagenen Termin.
  3. Cup-Paket: Voraussetzung für das Zustandekommen eines Cups ist die verbindliche Anmeldung von mindestens acht Unternehmen/Teams.

GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Die Voraussetzung für die Teilnahme an einem von der B2B organisierten Event, bildet die Zustimmung der AGB, des Regelwerks und der Teilnahmebedingungen des jeweiligen Events.

Erst mit der Bezahlung über die Homepage www.b2b-liga.at, schließt der Teilnehmer die verbindliche Anmeldung ab.

Die verbindliche Anmeldung wird durch einen Teamleiter abgeschlossen, der dazu befugt ist.

  1. Liga-Paket:
    Mit Abschluss der Anmeldung tritt der Teilnehmer mit seinem Firmenteam, der von B2B zu erstellenden B2B-Liga, mit allen Rechten und Pflichten für eine Liga bei.
    Erst mit der Bezahlung durch den Teilnehmer, sind sowohl die B2B als auch der Vertragspartner an die Anmeldung gebunden.
    Die ganze Liga besteht aus einer Hinrunde und einer Rückrunde. Wobei die Hinrunde vom September bis November und die Rückrunde von März bis Juni stattfindet. (Bei Spielverschiebungen, aufgrund von Schlechtwetter oder Nichtantritt von Mannschaften, werden Ersatztermine, für die Austragung der Spiele rechtzeitig bekannt gegeben)
  2. Match-Paket:
    Für die Teilnahme an einem von B2B angebotenen Match-Paket in Form von einzelnen Spielen, bildet die elektronische Anmeldung, die Zustimmung der AGB und des Regelwerks die Voraussetzung. Die Termine werden in Absprache von B2B mit den Teilnehmern festgelegt.
  3. Cup-Paket:
    Nach Bekanntgabe der Cuptages werden die verbindlichen Anmeldungen mit der Bezahlung über die Homepage www.b2b-liga.at abgeschlossen. Die Teilnehmerzahl ist den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Cups zu entnehmen.

RECHTE UND PFLICHTEN VON B2B

Der B2B steht es frei ihre Vertragspartner, Kunden und Teilnehmer selbst zu wählen. Eine (elektronische) Anmeldung eines Interessenten bedingt keine automatische Teilnahme an der B2B Liga oder einem anderen Event der B2B. Die B2B kann, ohne Angabe von Gründen, Interessenten die Teilnahme an ihren Events versagen. In diesem Fall wird der bereits entrichtete Teilnehmerbeitrag vollständig an den Teilnehmer zurückerstattet.

Der Umfang der vertraglichen Pflichten ergibt sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung der B2B Liga, welche auf der Internetseite

www.b2b-liga.at jederzeit in der gültigen Fassung nachzulesen ist.

Insbesondere verpflichtet sich die B2B zur:

  • Durchführung und Organisation der Spiele,
  • Ausarbeitung eines Spielplans für das jeweilige Event
  • Bereitstellung eines Spielfeldes,
  • Bereitstellung von Umkleidekabinen
  • Bereitstellung von qualifiziertem Personal (Schiedsrichter),

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der AGB oder Dienstleistungsvertrages, die B2B nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet. Diese Änderungen dürfen nicht erheblich sein und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. [Derartige Änderungen wären beispielsweise die Verlegung des Spielortes oder die Änderung der Spielzeit.]

Die B2B versucht auf die Spiel-Wünsche der Kunden und Teilnehmer Rücksicht zu nehmen. Sie ist immer bemüht, ein gutes Spiel-Klima herzustellen.

B2B haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen
  • die Richtigkeit der Veranstaltung und
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

Wegen Wetter oder unvorhergesehener Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt B2B keine Haftung. Für eine vom Teilnehmer zu vertretenden Ausfall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

Sollte es Teilnehmern (Teams) nicht möglich sein, aus Gründen, die in ihrer Sphäre liegen, an einzelnen Spielen teilzunehmen, wird die B2B-Liga Ersatztermine anbieten.

Die vertragliche Haftung der B2B ist durch die Kosten des vom Teilnehmer gewählten Pakets beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der B2B herbeigeführt wird.

B2B haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Sanitäre Anlagen am Platz, etc.).

Die Teilnehmer der B2B sind für ihre Kleidung, Gepäck und mitgebrachte Gegenstände selbst verantwortlich. Die B2B haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

RECHTE UND PFLICHTEN DER KUNDEN UND TEILNEHMER

Der Teilnehmer haftet für jegliche Beschädigung an der Spielausrüstung, die von B2B zur Verfügung gestellt wurde oder in den Garderoben oder am Platz am Spielort auftreten. Unternehmen wird das Verhalten ihrer Mitarbeiter zugerechnet.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, jede Änderung betreffend der Daten des Teilnehmers und seiner Teamkollegen unverzüglich der B2B zu melden.

Mit Abschluss der elektronischen Anmeldung bestätigt jeder Spieler, dass er auf eigene Gefahr und Risiko an den von der B2B veranstalteten Spielen teilnimmt.

Firmenlogos, Lichtbildaufnahmen bzw. Filmaufnahmen, die von den Teilnehmern aufgenommen werden, dürfen von der B2B für Werbungszwecke verwendet und auf der Internetseite der B2B, ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung des Verwendungsbereichs, veröffentlicht werden. Diese Bilder dürfen zu Werbe- und Merchandisingzwecken durch die B2B auch an beauftragte Werbeagenturen weitergegeben werden. Anderes gilt nur, wenn der Teilnehmer diese Bestimmung ausdrücklich ausschließt.

Für die Dauer der Leistungen des jeweiligen Events, überträgt der Teilnehmer der B2B die Aufsichtspflichten und –rechte, die die B2B wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter der B2B oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, die Teilnehmer von der B2B Liga auszuschließen. Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung des Regelwerkes der B2B.

Der Teilnehmer erklärt, bei Anmeldung zu einem von B2B organisierten Event, das Regelwerk der B2B und die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben. Er erklärt sich damit einverstanden.

ANGABEN ÜBER DEN GESUNDHEITSZUSTAND

Der Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und die Veranstaltung ohne Einschränkungen absolviert werden kann. B2B haftet nicht für Schäden, die während eines Spiels an den Spielern auftreten. Jeder Spieler ist für seinen Gesundheitszustand selbst verantwortlich. Es ist nicht Aufgabe der B2B, den Gesundheitszustand jedes einzelnen Spielers zu prüfen.

VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG BEI TEILNAHME AN EINEM EVENT VON B2B

  1. Die für die Teilnahme an dem Liga-Paket abgeschlossene Anmeldung tritt mit Bezahlung über die Homepage in Kraft und wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen.
  2. Der Vertrag für das Match-Paket und das Cup-Paket tritt mit der Bezahlung über die Homepage in Kraft und besitzt seine Gültigkeit bis zum letzten Tag des Events.

Unbeschadet davon ist jede der Vertragsparteien berechtigt, die Vereinbarung vor Ablauf der genannten Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Über das Vermögen der B2B oder des Vertragspartners wird ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Vorliegens der Masseunzulänglichkeit gestellt;
  • Wenn ein Festhalten am Vertrag aus Gründen, die in der Sphäre der anderen Vertragspartei liegen, nicht mehr zumutbar ist;
  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Bestimmungen des Vertrags beharrlich verletzt.

Die B2B kann den Vertrag ferner mit sofortiger Wirkung kündigen,

  • Wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug gerät,
  • Wenn der Vertragspartner nicht pfleglich mit der zur Verfügung gestellten Ausrüstung umgeht.

Innerhalb der Rücktrittsfrist von 7 Tagen, wird der bereits geleistete Beitrag voll zurückerstattet. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Rücktrittsrecht. 100% des Buchungspreises werden fällig.

Ein Austritt aus der Liga oder eine Kündigung des Vertrags ist aus wichtigen Gründen jederzeit möglich. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Kosten kann allerdings nicht erfolgen.

AUSSCHLUSS AUS EINEM EVENT DER B2B

Die B2B behält sich vor, bei Missachtung des Regelwerkes, erhebliche Beschädigungen an der zur Verfügung gestellten Ausrüstung (Trikots, Bälle, etc.) oder der Spielstätten, Garderoben etc., Nichteinzahlung der Mitgliedsbeiträge oder gröblichen Verstößen gegen die guten Sitten oder anderer gesetzlicher Vorschriften aus dem jeweiligen Event auszuschließen.

Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erklärt werden und der ausgeschlossene Vertragspartner erhält die Kosten der Dienstleistungen der B2B nicht rückerstattet.

LAUFZEIT DES VERTRAGES

Der Vertrag wird für die Dauer des jeweiligen Events bzw. der jeweiligen Event-Reihe abgeschlossen. Er tritt durch Ablauf des Events oder der Event-Reihe automatisch außer Kraft.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es bestehen keine mündlichen Nebenvereinbarungen. Mit Abschluss eines Vertrags treten sämtliche, allfällig vorher geschlossene (mündliche) Vereinbarungen außer Kraft. Jegliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftform bedarf der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine rechtliche Gültigkeit.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, so wird diese – soweit rechtlich zulässig, durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben in Geltung.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Regelung der AGB, Teilnahmebedingungen und dem Regelwerk, gehen die AGB vor.

GERICHTSSTAND

Die B2B kann nur an ihrem Sitz geklagt werden. Ist der Vertragspartner Unternehmer oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich, ist das Handelsgericht Wien zuständig. Für Klagen der B2B gegen ihren Vertragspartner, ist der Sitz des Kunden maßgeblich. Es gilt österreichisches Recht.